Ein rückenschonender Bürostuhl ist eine wichtige Investition in Ihre Gesundheit! 80 Prozent der Bevölkerung in Deutschland leidet regelmäßig oder sogar chronisch an Rückenschmerzen. Dennoch: Die Anschaffung eines ergonomischen Schreibtischstuhls kann kostspielig sein. Der hohe Preis lässt oft zurückschrecken. Was viele dabei nicht wissen: Unter bestimmten Bedingungen werden die Kosten für einen ergonomischen Bürostuhl von der Krankenkasse bezuschusst oder sogar vollständig übernommen.
Wir zeigen Ihnen, wie ein ergonomischer Bürostuhl oder auch Bürohocker (ergonomisch) für Sie möglich ist.
Zuschuss Krankenkasse Bürostuhl: Wann wird gezahlt?
Grundsätzlich kann jeder, bei dem eine „medizinische Notwendigkeit besteht“ einen ergonomischen Bürostuhl bei der Krankenkasse beantragen. Wer seine gesundheitliche Arbeitsfähigkeit nur mit einem ergonomischen Stuhl erhalten kann, sollte daher mit seinem Sachbearbeiter sprechen.
Ein Zuschuss wird für die Krankenkasse vor allem dann interessant, wenn Rückenschmerzen oder andere Beeinträchtigungen im Job vorgebeugt und so langfristig Behandlungskosten verhindert werden können.
Tipp: Holen Sie eine Verordnung bzw. ein Attest von Ihrem behandelnden Arzt oder einem Orthopäden ein. Wird dieser auch noch von der Krankenkasse empfohlen, verbessern Sie maßgeblich Ihre Chance auf einen positiven Bescheid.
Arbeitsamt und Deutsche Rentenversicherung: Bürostuhl beantragen
Wollen Sie einen ergonomischen Bürostuhl beantragen, sind unter bestimmten Umständen auch die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit Anlaufstellen für Sie.
1. Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Der Antrag auf einen Bürostuhl bei der Rentenversicherung ist ab dem 16. Jahr versicherungspflichtiger Beschäftigung möglich und setzt ebenfalls eine medizinische Notwendigkeit voraus. Informieren Sie sich also bei welchen Krankheitsbildern ein orthopädischer Stuhl von der Rentenversicherung (mit)finanziert wird.
Ein medizinischer Bürostuhl kann zudem unmittelbar nach einer Rehabilitation beantragt werden. Personen, die wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rente beziehen, kommen für den Zuschuss ebenfalls infrage.
2. Zuschuss von der Agentur für Arbeit
Innerhalb der ersten 15 Jahre einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner bei der Beantragung eines ergonomischen Bürostuhls. Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie in der Regel bei Ihrem örtlichen Arbeitsamt.
Krankenkassen, die DRV und die Agentur für Arbeit haben passende Beratungsstellen. In vielen Fällen wird auch weitere Büroausstattung wie ein höhenverstellbarer Schreibtisch von Rentenversicherung oder Krankenkasse unterstützt. Fragen Sie also auch hier eine mögliche Bezuschussung an.
Rückengerechter Bürostuhl: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber!
In erster Linie trägt Ihr Arbeitgeber die Verantwortung für ein ergonomisches Arbeitsumfeld, das Ihre Gesundheit bewahrt. Er entscheidet auch, welche Arbeitsmittel in Büro und Betrieb eingesetzt werden. Vor dem Antrag auf Kostenübernahme durch Krankenkasse (z. B. TK oder AOK) oder Rentenversicherung lohnt sich für Angestellte also unbedingt das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Schlagen Sie Ihrem Vorgesetzten die Anschaffung eines ergonomischen Bürostuhls vor.
Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, sollte sich darüber informieren, wie sich ein rückenfreundlicher Bürostuhl oder ergonomischer Bürohocker von der Steuer absetzen lässt.
So oder so: Ihr Rücken wird es Ihnen danken!